-
Bilanzierung der typischen stillen Beteiligung - phasengleiche Erfassung von Verlustanteilen - Verlustverwertungsbeschränkungen als Absicherungsmaßnahmen zur Abschaffung der Mehrmütterorganschaft - Verfassungskonforme Auslegung von Überleitungsbestimmungen - Vertrauensschutz bei "unechter" Rückwirkung einer Gesetzesänderung
EStG 2002 i. d. F. des StVergAbG § 15 Abs. 4 Satz 6, § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2; KStG 2002 i. d. F. des StVergAbG § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 3; KStG 2002 § 14 Abs. 2; FGO § 68
1. Verluste aus typisch stillen Beteiligungen, die im Betriebsvermögen gehalten werden, sind phasengleich zu berücksichtigen.
2. Die Übergangsregelung des § 52 Abs. 1 EStG 2002, nach der die Verlustverwertungsbeschränkungen...
-
-
AdV wegen Verfassungswidrigkeit einer Norm - Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers - Gesetzeszweck der Zinsschranke - Stand-alone-Klausel - Rückausnahme wegen Regressmöglichkeit gegen Gesellschafter - Back-to-back-Finanzierung
KStG 2002 (i. d. F. des UntStRefG 2008) § 8a; EStG 2002 (i. d. F. des UntStRefG 2008)/EStG 2009 (i. d. F. des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes) § 4h; FGO § 69 Abs. 2 und 3; GG Art. 3 Abs. 1
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob § 8a Abs. 2 Alt. 3 KStG 2002 n. F. jedenfalls insoweit verfassungsrechtlichen Anforderungen standhält, als dadurch nicht nur sog. Back-to-back-Finanzierungen, sondern auch übliche...
-
Erstattungszinsen keine "gegenläufigen" KSt-Zahlungen - Keine außerbetriebliche Sphäre
AO § 233a, § 237; KStG 2002 § 10 Nr. 2; GG Art. 3 Abs. 1
1. Nachzahlungs- und Aussetzungszinsen gehören nach § 10 Nr. 2 KStG 2002 zu den nicht abziehbaren Aufwendungen und mindern deshalb auch nicht die Bemessungsgrundlage der KSt.
2. Zinsen auf erstattete KSt-Zahlungen (sog. Erstattungszinsen) erhöhen das Einkommen der KapGes. Die geänderte Rspr. des BFH (Urteil vom 15. 6. 2010 - VIII R 33/07,...
-
Finanzielle Eingliederung - Neuregelung beinhaltet unechte Rückwirkung
EStG 2002 § 3c Abs. 2; KStG 1999/2002 (i. d. F. des StVergAbG) § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 3 und Nr. 1, § 34 Abs. 1; FGO §§ 115, 116
Wurde in Fällen der sog. Mehrmütterorganschaft der Gewinnabführungsvertrag vor dem 21. 11. 2002 abgeschlossen, so ist § 34 Abs. 1 KStG 2002 i. d. F. des StVergAbG verfassungskonform in der Weise auszulegen, dass die Voraussetzung der verschärfenden Neuregelung des...
-
Abschreibung vor Inbetriebnahme - Abschreibungsbeginn bei unterschiedlichen Wirtschaftsgütern mit einheitlichem Abschreibungszeitraum - Übergang des wirtschaftlichen Eigentums - Gefahrübergang
AO § 39; EStG 1997/2002 § 5 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 7 Abs. 1; HGB § 242 Abs. 1
1. Bei einem Windpark stellt einerseits jede einzelne Windkraftanlage einschließlich des dazugehörigen Transformators sowie der verbindenden Verkabelung, andererseits die externe Verkabelung sowie die Zuwegung im Regelfall ein jeweils eigenständiges Wirtschaftsgut dar (Bestätigung des BFH-Urteils vom 14. 4....
-
Keine neue Form der Gewinnermittlung - Unterscheidung zwischen Verwaltungsakt und bloßer Vorbereitungshandlung - Umstellung auf maschinell unterstützte Formen der Veranlagung - Parlamentsvorbehalt im Steuerrecht
GG Art. 80 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 3, § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a; EStDV § 60 Abs. 4, AO § 118
1. § 60 Abs. 4 EStDV stellt eine wirksame Rechtsgrundlage für die Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR dar.
2. Wird eine Rechtsverordnung durch den Parlamentsgesetzgeber geändert, braucht das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG nicht befolgt zu werden.
3. Die Aufforderung zur Einreichung der Anlage...
-
Keine neue Form der Gewinnermittlung - Unterscheidung zwischen Verwaltungsakt und bloßer Vorbereitungshandlung - Umstellung auf maschinell unterstützte Formen der Veranlagung - Parlamentsvorbehalt im Steuerrecht
GG Art. 80 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 3, § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a; EStDV § 60 Abs. 4; AO § 118
1. § 60 Abs. 4 EStDV stellt eine wirksame Rechtsgrundlage für die Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR dar.
2. Wird eine Rechtsverordnung durch den Parlamentsgesetzgeber geändert, braucht das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG nicht befolgt zu werden.
3. Die Aufforderung zur Einreichung der...
-
Gewinnzurechnung nach (streitiger) Auflösung einer Gesellschaft - Zurechnungszeitpunkt
EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 4 Abs. 3, § 11 Abs. 1, § 18 Abs. 1; AO § 165 Abs. 2 Satz 1
1. Dem aus einer freiberuflich tätigen PersGes. ausgeschiedenen Gesellschafter ist der gemeinschaftlich erzielte laufende Gewinn auch dann anteilig persönlich zuzurechnen, wenn die verbleibenden Gesellschafter die Auszahlung verweigern, weil der ausgeschiedene Gesellschafter ihnen Schadensersatz in übersteigender...
-
Tauschähnlicher Vorgang - Höhe des Veräußerungsgewinns - Rückwirkende Veräußerungspreisänderung
AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; EStG § 16; UmwStG § 24 Abs. 3
1. Wird die Einzelpraxis eines Arztes in eine GbR eingebracht und werden deren Wirtschaftsgüter erst in einem späteren Vz. als dem der Einbringung in der Eröffnungsbilanz der GbR erfasst, stellt die Erstellung und Einreichung der Eröffnungsbilanz ein Ereignis mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO für die Bemessung des Einbringungsgewinns dar.
2. Der Wert, mit dem das eingebrachte
-
Schuldzinsen - Finaler Entnahmebegriff - Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung - Bilanzierungskonkurrenz
EStG § 4 Abs. 4a, § 6 Abs. 3
1. Die Begrenzung des Schuldzinsenabzugs nach § 4 Abs. 4a EStG ist betriebsbezogen auszulegen.
2. Jede Überführung oder Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem betrieblichen Bereich des Stpfl. in einen anderen betrieblichen Bereich desselben oder eines anderen Stpfl. stellt grds. eine Entnahme beim abgebenden und eine Einlage beim aufnehmenden Betrieb i. S. des § 4 Abs. 4a EStG dar.
3. Die geänderte betriebsvermögensmäßige Zuordnung eines Wirtschafts