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Verhältnis zwischen der Konzentrationsmaxime und den Verfahrensrechten der Beteiligten
FGO § 76 Abs. 1, § 79 Abs. 1, § 79b, § 82; ZPO § 373
1. Das FG darf im Allgemeinen erst dann eine Verletzung von Mitwirkungspflichten annehmen, wenn es den Beteiligten zuvor ausdrücklich und konkret zur Mitwirkung aufgefordert hat.
2. Ein zulässiger Antrag auf Erhebung eines Zeugenbeweises setzt nicht stets die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift des Zeugen voraus. Entscheidend ist vielmehr,...
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Geringfügige Überschreitung der Frist zur Übermittlung der Revisionsbegründung - Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis wegen Absturzes der EDV-Anlage - "Unverzügliche Information" nach § 52a Abs. 2 Satz 3 FGO
FGO § 52a, § 64; ERVV HA 2008 § 2, § 3
1. Eine Regelung des hamburgischen Rechts, dass elektronische Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nr. 3 SigG zu versehen sind, "sofern für Einreichungen die elektronische Form vorgeschrieben ist", dahin auszulegen, dass eine formwirksame Klageerhebung per E-Mail die qualifizierte elektronische Signatur erfordert, verletzt Bundesrecht...
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Bewertung des eingebrachten Betriebsvermögens durch aufnehmende KapGes. für Einbringenden bindend - Anfechtungsrecht Drittbetroffener
FGO § 40 Abs. 2, § 41; GG Art. 19 Abs. 4; UmwStG 1995 § 20 Abs. 4 Satz 1
Im Falle der Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils i. S. des § 20 UmwStG 1995 kann das aufnehmende Unternehmen weder durch Anfechtungs- noch durch Feststellungsklage geltend machen, die seiner Steuerfestsetzung zugrunde gelegten Werte des eingebrachten Vermögens seien zu hoch. Ein solches Begehren kann...
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Leistungsempfänger - Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung
FGO § 33, § 41 Abs. 1; UStG § 14, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StVZO § 29
Eine Klage, mit der eine Kfz-Werkstatt gegenüber dem für sie nicht zuständigen FA des TÜV die Feststellung begehrt, dass sie und nicht der Halter des jeweiligen Kfz Leistungsempfängerin i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG von im Einzelnen aufgezählten und vom TÜV durchgeführten gesetzlichen Hauptuntersuchungen i. S. des § 29 StVZO ist, ist unzulässig, wenn weder über die Steuerbarkeit und Steuerpflicht...
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Keine Feststellungen zu "nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen" - Beweislastentscheidung nur "ultima ratio" - Eigene Aufklärung des FG vorrangig
FGO § 76 Abs. 1, § 96 Abs. 1 Satz 1; AO § 173 Abs. 1 Nr. 1
1. Vor einer Entscheidung nach den Regeln der Feststellungslast ist vorrangig regelmäßig der entscheidungserhebliche Sachverhalt aufzuklären oder, soweit dies nicht gelingt, eine Reduzierung des Beweismaßes unter Berücksichtigung von Mitwirkungspflichtverletzungen vorzunehmen.
2. Die Grundsätze über eine Reduzierung des Beweismaßes...
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BFH als zuständiges Gericht der Hauptsache für Änderung von AdV-Beschlüssen von Amts wegen
FGO § 69 Abs. 3, Abs. 6 Satz 1; KStG 2002 § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Satz 2
1. Änderung und Richtigstellung des Senatsbeschlusses vom 28. 7. 2010 - I B 27/10 (DB 2010 S. 2031 = DStR 2010 S. 1777).
2. Der BFH kann als Beschwerdegericht zuständiges Gericht der Hauptsache für die amtswegige Änderung oder Aufhebung eines AdV-Beschlusses nach Maßgabe von § 69 Abs. 6 Satz 1 FGO sein (Abgrenzung vom BFH-Beschluss vom 25. 3. 1993 - I S 5/93, BStBl. II 1993 S. 515 = DB 1993 S....
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Kein Verzicht auf mündliche Verhandlung - Verzichtserklärung ist einschränkend auszulegen und gilt nur für nächste Sachentscheidung durch den Spruchkörper - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung bei wirkungsloser Verzichtserklärung ist verfahrensfehlerhaft - Verzicht unter Vorbehalt
FGO § 90 Abs. 2, § 119 Nr. 4; EStG § 4 Abs. 4
1. Ein vom Kläger erklärter Verzicht auf mündliche Verhandlung wird wirkungslos, wenn das FG einen Erörterungstermin anberaumt und das persönliche Erscheinen des Klägers anordnet. Das FG darf danach nur dann ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn die Beteiligten erneut darauf verzichten.
2. Bittet der Kläger wegen fehlender finanzieller Mittel...
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Formelle Anforderungen an eine finanzgerichtliche Klage - Schriftformerfordernis - Unterschrift des Erklärenden
FGO § 64
Eine mit eingescannter Unterschrift des Prozessbevollmächtigten durch Telefax eingelegte Klage entspricht jedenfalls dann den Schriftformanforderungen des § 64 Abs. 1 FGO, wenn sie von dem Bevollmächtigten an einen Dritten mit der tatsächlich ausgeführten Weisung gemailt wird, sie auszudrucken und per Telefax an das Gericht zu senden.
(BFH-Urteil vom 22.6.2010 - VIII R 38/08)
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Abgrenzung von Veräußerung und verdeckter Einlage
AO §§ 42, 179, 180; FGO §§ 68, 74; UmwStG 1996 § 5 Abs. 3 Satz 2
1. Das Klageverfahren ist analog § 74 FGO auszusetzen, wenn während der Anhängigkeit des finanzgerichtlichen Rechtsstreits über die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung ein geänderter Feststellungsbescheid ergeht und der Adressat dieses Bescheides Einspruch einlegt; dies gilt selbst dann, wenn der Änderungsbescheid (hier:...
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FGO §§ 48, 60, 74; EStG § 16; UmwStG 1995 §§ 2, 5, 14
1. Wird innerhalb der Klagefrist ein Gewinnfeststellungsbescheid lediglich bezüglich der Höhe des Gewinns aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils angefochten und erwächst deshalb die Feststellung zum Vorliegen eines Veräußerungsgewinns "dem Grund nach" in Bestandskraft, so ist ohne weitere materielle Prüfung davon auszugehen, dass der...