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Einkommensteuer/ Abgabenordnung
AO § 362; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2
1. Bei der Auslegung des Schreibens, mit dem der Stpfl. einen Einspruch zurücknimmt, sind auch Umstände in Betracht zu ziehen, die sich nicht aus dem Rücknahmeschreiben selbst ergeben, die jedoch dem FA bekannt sind.
2. Eine selbst originär gewerblich tätige Personengesellschaft kann eine nur eigenes Vermögen verwaltende GbR,...
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