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  • Zu­schlag we­gen verstärk­ter Tier­hal­tung

    Ein­heits­be­wer­tung/Land- und Forst­wirt­schaft
    1 Zur Fest­stel­lung der Er­tragsfähig­keit ist un­ter Berück­sich­ti­gung der Wert­verhält­nis­se vom Haupt­fest­stel­lungs­zeit­punkt der Be­stand der ge­gendübli­chen Vieh­hal­tung als wirt­schaft­li­che Er­trags­be­din­gung mit dem tatsächli­chen Zu­stand des Be­triebs zum Fest­stel­lungs­zeit­punkt zu ver­glei­chen.
    2 Bei der Ein­heits­be­wer­tung ei­nes Be­triebs der Land- und Forst­wirt­schaft...
    DB vom 30.06.1989 , Heft 26 , DB0083088 weiterlesen
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