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Einheitsbewertung/Land- und Forstwirtschaft
1 Zur Feststellung der Ertragsfähigkeit ist unter Berücksichtigung der Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt der Bestand der gegendüblichen Viehhaltung als wirtschaftliche Ertragsbedingung mit dem tatsächlichen Zustand des Betriebs zum Feststellungszeitpunkt zu vergleichen.
2 Bei der Einheitsbewertung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft...
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