-
Feststellung einer betriebsratsfähigen Organisationseinheit - Abgrenzung von Betrieb und Betriebsteil - Anfechtung einer Betriebsratswahl
BetrVG § 1 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2, § 18 Abs. 2, § 19 Abs. 1 und 2
1. Nach § 18 Abs. 2 BetrVG kann die Betriebsratsfähigkeit einer betriebsverfassungsrechtlichen Organisationseinheit gesondert gerichtlich festgestellt werden.
2. Betrieb und Betriebsteil sind unbestimmte Rechtsbegriffe. Bei der Beurteilung, ob eine Organisationseinheit ein Betrieb, ein selbstständiger...
-