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Erbschaft-/Schenkungsteuer
Gemeinschaftskonto - Oder-Konto - Zahlung auf Oder-Konto als Schenkung - Feststellungslast - Verfügungsbefugnis bei Oder-Konto - Indizien für Allein- bzw. Mitberechtigung
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 421, § 426, § 427, § 428, § 430, § 742, § 1006; FGO § 76 Abs. 1; AO § 44; EStG § 26, § 26b
1. Wird die Zahlung eines Ehegatten auf ein Gemeinschaftskonto (sog. Oder-Konto) der Eheleute als freigebige Zuwendung an den anderen Ehegatten der SchenkSt unterworfen, trägt das FA die Feststellungslast für die Tatsachen, die zur Annahme einer freigebigen Zuwendung i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erforderlich sind, also auch dafür, dass der nicht einzahlende Ehegatte
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Erbschaft-/Schenkungsteuer
Freigebige Zuwendung - Wirtschaftliche Betrachtungsweise der Vermögens- oder Einkommenszurechnung - Vermögensverschiebung zwischen Gesellschaftern - Erbringung der Kapitalerhöhung durch Sacheinlage
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1
1. Erhöht sich der Wert der GmbH-Beteiligung eines Gesellschafters dadurch, dass ein anderer Gesellschafter Vermögen in die GmbH einbringt, ohne eine dessen Wert entsprechende Gegenleistung zu erhalten, liegt keine freigebige Zuwendung des einbringenden Gesellschafters an den anderen Gesellschafter vor (Bestätigung der Rspr., Abweichung von R 18 Abs. 3 ErbStR).
2. Dies...
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Erbschaft-/Schenkungsteuer
Jede freigebige Zuwendung unterliegt der SchenkSt - Zivilrechtslage entscheidet über Beteiligungsverhältnis - Keine Zuwendung an sich selbst
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1
Die Zustiftung an eine (Familien-)Stiftung ist auch dann gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG nach der Steuerklasse III steuerpflichtig, wenn der Zuwendende zugleich der einzige Begünstigte der Stiftung ist.
(BFH-Urteil vom 9.12.2009 - II R 22/08)
Die Klägerin ist eine rechtsfähige Familienstiftung, deren Zweck darin besteht, den B, dessen Abkömmlinge und die Ehegatten...