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Einkommensteuer
Ungeteiltes Grundstück mit fünf Mehrfamilienhäusern ein Objekt i. S. der Drei-Objekt-Grenze
EStG § 15 Abs. 2; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1, Abs. 2, § 118 Abs. 2
Ein ungeteiltes Grundstück mit fünf freistehenden Mehrfamilienhäusern ist nur ein Objekt i. S. der zur Abgrenzung der Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel dienenden Drei-Objekt-Grenze.
(BFH-Urteil vom 5.5.2011 - IV R 34/08)
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GbR, die durch Gesellschaftsvertrag...
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Einkommensteuer
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Gewerbesteuer
Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch Aufteilung im Kaufvertrag
EStG § 15 Abs. 2; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1, § 126 Abs. 6
Die zur Abgrenzung der Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel dienende Drei-Objekt-Grenze ist überschritten, wenn der Kaufvertrag zwar über einen unabgeteilten Miteigentumsanteil abgeschlossen wurde, das Grundstück jedoch in derselben Urkunde in Wohn- und Gewerbeeinheiten aufgeteilt wurde, von denen dem Erwerber mehr als drei Einheiten zugewiesen wurden.
(BFH-Urteil vom 30.9.2010...
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Einkommensteuer
Erfordernis der unbedingten Veräußerungsabsicht - Gesamtplan
EStG § 15 Abs. 2
Im Hinblick auf einen gewerblichen Grundstückshandel ist die Zwischenschaltung einer GmbH grds. nicht missbräuchlich, wenn die GmbH nicht funktionslos ist, d. h. wenn sie eine wesentliche - wertschöpfende - eigene Tätigkeit (z. B. Bebauung des erworbenen Grundstücks) ausübt.
(BFH-Urteil vom 17.3.2010 - IV R 25/08)
Die Beteiligten streiten über das Vorliegen eines gewerblichen...
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Einkommensteuer
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Gewerbesteuer
Bedingte Veräußerungsabsicht - Drei-Objekt-Grenze - Fünfjahreszeitraum - Persönliche bzw. finanzielle Beweggründe der Veräußerung grds. unerheblich
EStG § 15 Abs. 2
Die persönlichen oder finanziellen Beweggründe für die Veräußerung von Immobilien sind für die Zuordnung zum gewerblichen Grundstückshandel oder zur Vermögensverwaltung unerheblich; dies gilt auch für wirtschaftliche Zwänge wie z. B. Druck der finanzierenden Bank und Androhung von Zwangsmaßnahmen.
Die - durch die Veräußerung von mehr als drei Objekten innerhalb von etwa fünf...