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Gewinnermittlung
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Internationales Steuerrecht
Besteuerungsrecht für Betriebsstätteneinkünfte - Betriebsstättenverluste - Verluste müssen nicht aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen in Deutschland berücksichtigt werden - Doppelbesteuerung hat der Mitgliedstaat zu beseitigen, dem das Besteuerungsrecht zusteht
EG Art. 43, Art. 48; AEUV Art. 49, Art. 54; DBA-Frankreich Art. 2 Abs. 1 Nr. 7, Art. 4 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 Buchst. a
1. Der Senat hält auch für Art. 4 Abs. 1 Satz 2 i. V. mit Art. 20 Abs. 1 Buchst. a DBA-Frankreich daran fest, dass Deutschland für Verluste, die ein in Deutschland ansässiges Unternehmen in seiner in Frankreich belegenen Betriebsstätte erwirtschaftet, kein Besteuerungsrecht hat...
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Internationales Steuerrecht
Besteuerungsrecht für Betriebsstätteneinkünfte - Betriebsstättenverluste - DBA-Frankreich - Verluste sind in Deutschland zu berücksichtigen, da sie sich in Frankreich nicht ausgewirkt haben
EG Art. 43, Art. 48; AEUV Art. 49, Art. 54; DBA-Frankreich Art. 2 Abs. 1 Nr. 7, Art. 4 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 Buchst. a; KStG 1999 § 8 Abs. 1; GewStG 1999 § 7 Satz 1, § 9 Nr. 3; EStG 1997 § 2a Abs. 4 Satz 1, § 4 Abs. 1, § 10d Abs. 4
1. Der Senat hält auch für Art. 4 Abs. 1 Satz 2 i. V. mit Art. 20 Abs. 1 Buchst. a DBA-Frankreich daran fest, dass Deutschland für Verluste, die ein in Deutschland...