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Kindergeld
AO § 5; EStG § 74 Abs. 1 Satz 1 und 4; FGO § 102; SGB VIII § 10 Abs. 2, § 34, § 39, § 41, § 91 Abs. 1 Nr. 5, § 92 Abs. 1 Nr. 5, § 94 Abs. 3
1. Übernimmt der Jugendhilfeträger die Kosten des notwendigen Unterhalts für das - gegen den Willen des Kindergeldberechtigten - in einer betreuten Wohnform lebende volljährige Kind, sind die Voraussetzungen des § 74 Abs. 1 Sätze 1 und 4 EStG für eine Abzweigung...
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