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  • Abgabenordnung / Gewerbesteuer

    Abspaltung führt nicht zur Gesamtrechtsnachfolge

    AO § 45; Ge­wStG § 5; Um­wG §§ 123 ff.
    Bei ei­ner Ab­spal­tung durch Neu­gründung gem. § 123 Abs. 2 Nr. 2 Um­wG 1995 ist der über­neh­men­de Recht­sträger nicht Ge­samt­rechts­nach­fol­ger des über­tra­gen­den Recht­strägers. Die­ser bleibt des­halb je­den­falls un­ter der Gel­tung von § 132 Um­wG a. F. Steu­er­schuld­ner (Bestäti­gung der Rspr.).
    (BFH-Ur­teil vom 5.11.2009 - IV R 29/08)
    Die Kläge­rin und Re­vi­si­ons­be­klag­te...
    DB vom 14.01.2010 , DB0343414 weiterlesen
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