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Abgabenordnung
Beachtung des Rechtsgedankens des § 812 Abs. 1 BGB im Rahmen des § 37 Abs. 2 AO - Zahlung ohne Rechtsgrund - Schuldner des Rückzahlungsanspruchs ist der Leistungsempfänger - Abgrenzung zu früheren Senatsbeschlüssen
AO § 37 Abs. 2; BGB § 812 Abs. 1, § 676f, § 667
Ein Kreditinstitut ist auch dann nur Zahlstelle und nicht zur Rückzahlung des vom FA auf ein vom Stpfl. angegebenen Girokonto überwiesenen Betrags verpflichtet, wenn es den Betrag auf ein bereits gekündigtes, aber noch nicht abgerechnetes Girokonto verbucht und nach Rechnungsabschluss an den früheren Kontoinhaber bzw. dessen Insolvenzverwalter ausgezahlt...
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