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Einkommensteuer
Änderung der Rechtsprechung
AO § 233a; EStG § 12 Nr. 3
1. Zinsen i. S. von § 233a AO, die der Stpfl. an das FA zahlt (Nachzahlungszinsen), gehören zu den nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbaren Ausgaben.
2. Zinsen i. S. von § 233a AO, die das FA an den Stpfl. zahlt (Erstattungszinsen), unterliegen beim Empfänger nicht der Besteuerung, soweit sie auf Steuern entfallen, die gem. § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbar sind (Änderung...
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