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Abgabenordnung
Voraussetzungen des § 227 AO - Beschränkte Überprüfbarkeit eines Erlasses aus Billigkeitsgründen - Keine auf sachlichen Gründen beruhende Billigkeitsmaßnahme - Berücksichtigung atypischer Ausnahmefälle
AO § 227
Billigkeitsmaßnahmen nach den Vorgaben des BMF-Schreibens vom 27. 3. 2003 - IV A 6 - S 2140 - 8/03 (BStBl. I 2003 S. 240 = DB 2003 S. 796) sind in Fällen von unternehmerbezogenen Sanierungen nicht möglich.
(BFH-Urteil vom 14.7.2010 - X R 34/08)
Die Kläger haben 1984 zusammen mit R als Miteigentümer das Grundstück E in K sowie 1988 das Grundstück "Haus L" in B erworben. Sie gründeten...
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Erbschaft-/Schenkungsteuer
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Insolvenzrecht
Billigkeitsgründe - Nachversteuerung auch bei Aufgabe des Gewerbebetriebs - Veräußerung durch den Insolvenzverwalter wird dem Insolvenzschuldner zugerechnet - Geringfügiges Unterschreiten der Fünf-Jahres-Frist begründet keinen Billigkeitserlass
AO § 227; ErbStG a. F. § 13a Abs. 5
Der Wegfall der Vergünstigungen nach § 13a Abs. 5 ErbStG a. F. infolge einer insolvenzbedingten Veräußerung des Betriebsvermögens ist kein sachlicher Grund für einen Erlass gem. § 227 AO.
(BFH-Urteil vom 4.2.2010 - II R 25/08)
Die Kläger wurden neben ihrer Schwester je zu 1/3 Erben ihres 1996 verstorbenen Vaters. Zum Nachlass gehörten u. a. alle Anteile...