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Umsatzsteuer
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Insolvenzrecht
Uneinbringlichkeit - Insolvenz - Erfüllung durch Insolvenzverwalter - Organschaft - Organisatorische und wirtschaftliche Eingliederung
AO § 157 Abs. 2; UStG 1999 § 2 Abs. 2, § 17; InsO § 103
1. Der USt unterliegende Entgeltforderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen an den späteren Gemeinschuldner werden spätestens im Augenblick der Insolvenzeröffnung unbeschadet einer möglichen Insolvenzquote in voller Höhe uneinbringlich.
2. Wird das uneinbringlich gewordene Entgelt nachträglich vereinnahmt, ist der USt-Betrag...
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