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  • Umsatzsteuer / Insolvenzrecht

    Ände­rung der Be­mes­sungs­grund­la­ge

    Uneinbringlichkeit - Insolvenz - Erfüllung durch Insolvenzverwalter - Organschaft - Organisatorische und wirtschaftliche Eingliederung
    AO § 157 Abs. 2; UStG 1999 § 2 Abs. 2, § 17; In­sO § 103
    1. Der USt un­ter­lie­gen­de Ent­gelt­for­de­run­gen aus Lie­fe­run­gen und son­sti­gen Lei­stun­gen an den späte­ren Ge­mein­schuld­ner wer­den späte­stens im Au­gen­blick der In­sol­ven­zeröff­nung un­be­scha­det ei­ner mögli­chen In­sol­venz­quo­te in vol­ler Höhe un­ein­bring­lich.
    2. Wird das un­ein­bring­lich ge­wor­de­ne Ent­gelt nachträglich ver­ein­nahmt, ist der USt-Be­trag...
    DB vom 19.02.2010 , Heft 07 , DB0347021 weiterlesen
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