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Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern
Leistungskongruente Rückdeckungsversicherungen können mit den sie absichernden unmittelbaren Versorgungszusagen eine Bewertungseinheit i. S. des neuen § 254 HGB bilden. Sie sind mit dem Deckungskapital der Rückdeckungsversicherung zu aktivieren und als Pensionsrückstellung in gleicher Höhe zu passivieren. Das BMF will allerdings trotz § 5 Abs. 1a Satz 2 EStG steuerlich...
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