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RA/StB Philipp Thouet / RA Dr. Christina Baluch, Aachen
Die InsO eröffnet die Möglichkeit der Restschuldbefreiung allen natürlichen Personen. Waren die durch die Restschuldbefreiung weggefallenen Verbindlichkeiten, wie beispielsweise bei unternehmerisch tätigen Personen, persönlich haftenden Gesellschaftern einer OHG oder KG, betrieblich veranlasst, entsteht bilanzrechtlich ein Gewinn. Die OFD Münster vertritt die Auffassung, dieser Gewinn sei steuerpflichtig....
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