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  • Ist die Rest­schuld­be­frei­ung wirk­lich ein­kom­men­steu­er­pflich­tig?

    RA/StB Phil­ipp Thou­et / RA Dr. Chri­sti­na Ba­luch, Aa­chen
    Die In­sO eröff­net die Möglich­keit der Rest­schuld­be­frei­ung al­len natürli­chen Per­so­nen. Wa­ren die durch die Rest­schuld­be­frei­ung weg­ge­fal­le­nen Ver­bind­lich­kei­ten, wie bei­spiels­wei­se bei un­ter­neh­me­risch täti­gen Per­so­nen, persönlich haf­ten­den Ge­sell­schaf­tern ei­ner OHG oder KG, be­trieb­lich ver­an­lasst, ent­steht bi­lanz­recht­lich ein Ge­winn. Die OFD Münster ver­tritt die Auf­fas­sung, die­ser Ge­winn sei steu­er­pflich­tig....
    DB vom 25.07.2008 , Heft 30 , DB0296136 weiterlesen
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