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RA/StB Prof. Dr. Lenhard Jesse, Berlin
Der Beitrag erläutert die Bedeutung und Reichweite des im Steuerprozess geltenden Öffentlichkeitsgrundsatzes, dabei werden insbesondere die ggf. weitreichenden und nachteiligen Folgen der Öffentlichkeit des Steuerprozesses sowie die Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung behandelt.
I. Einleitung
Die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen ist ein elementarer...
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BFH-Präsident Dr. h.c. Wolfgang Spindler, München
Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts hat der Gesetzgeber die Vertretungsregelungen in den gerichtlichen Verfahrensordnungen mit Wirkung zum 1. 7. 2008 völling neu gestaltet und einander angepasst. Für das finanzgerichtliche Verfahren führt die Neufassung des § 62 FGO zu einigen Änderungen gegenüber der bisher geltenden Rechtslage;...
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Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 6. 7. 2005 - XI R 15/04
Vors. Richter am VG Friedrich Kiechle, Berlin
Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 6. 7. 2005 - XI R 15/04
Der Beitrag nimmt in einer Anmerkung zum BFH-Urteil vom 6. 7. 2005 - XI R 15/04 Stellung.
I. Einleitung
Die Zurücknahme einer Klage ist unwirksam, wenn sie durch den nicht zutreffenden Hinweis des Vorsitzenden Richters des FG veranlasst worden ist, dass die Klage unzulässig ist. Dies...
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Anmerkung zum BFH-Beschluss vom 11. 1. 2006 II E 3/05
Karl Eberl, München
Anmerkung zum BFH-Beschluss vom 11. 1. 2006 II E 3/05
Mit seinem Beschluss vom 11. 1. 2006 II E 3/05 (DB 2006 S. 372) hat der BFH entschieden, dass in Streitfällen über die Bewertung von Grundstücken, bei denen der Wert gem. §§ 138 ff. BewG für die Erbschaft- und Schenkungsteuer gesondert festzustellen ist, der Streitwert pauschal, aber gestaffelt anzusetzen ist. Der Autor...
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FG-Richter Christoph Schoenfeld, Hamburg
Zum 1. 1. 2005 ist das sog. Anhörungsrügengesetz in Kraft getreten, das für den Bereich der Finanzgerichtsbarkeit mit der Vorschrift des § 133a FGO einen neuen außerordentlichen Rechtsbehelf - die Anhörungsrüge - schafft. Der Beitrag befasst sich mit den Voraussetzungen und der Stellung der Anhörungsrüge im System der außerordentlichen Rechtsbehelfe.
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