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RA Anke Warlich, LL.M. Eur. / RA/FAErbR Andreas Otto Kühne, beide Bonn
§ 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 d) ErbStG qualifiziert das Vermögen von sog. Wohnungsunternehmen stets als Betriebsvermögen und ermöglicht so eine steuerfreie Übertragung im Erb- und Schenkungsfall. Allerdings stellt das Gesetz - in Abkehr von der bisherigen Möglichkeit der Übertragung von Immobilienvermögen über eine gewerblich geprägte...
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