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Auf Basis der Ermächtigungen des § 330 HGB hat das BMJ in der Vergangenheit verschiedene Rechnungslegungsverordnungen für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Zahlungsinstitute, Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen sowie Pensionsfonds erlassen. Diese Verordnungen schreiben u. a. durch Bilanzformblätter vor, wie die o. g. Bilanzierenden die Gliederung der Bilanz...
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