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  • Aus­sa­gen über die Ord­nungsmäßig­keit von Jah­res­ab­schlüssen in Be­schei­ni­gun­gen

    Unterschiedliche Regelungen für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
    Prof. Dr. An­net­te G. Köhler, Duis­burg
    Un­ter­schied­li­che Re­ge­lun­gen für Wirt­schafts­prüfer und Steu­er­be­ra­ter
    Aus­sa­gen über die Ord­nungsmäßig­keit von Ab­schlüssen sind nicht nur aus Sicht von An­teils­eig­nern, son­dern auch im Rah­men von Kre­dit­ver­ga­be­ent­schei­dun­gen be­deut­sam. Die­se Aus­sa­gen können in Form von Be­schei­ni­gun­gen im Zu­sam­men­hang mit der Er­stel­lung von Ab­schlüssen durch Wirt­schafts­prüfer...
    DB vom 19.05.2006 , Heft 20 , DB0140337 weiterlesen
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