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In der Diskussion mit RA Axel Braun, Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier, Prof. Dr. Volker Rieble und Lutz Hammerschlag
Vielfach wird die Entscheidung des vierten Senats zur Aufgabe der Tarifeinheit als Paukenschlag angesehen, mit dem plötzlich ein lange bestehendes Rechtsprinzip kippt. Doch kam diese Entscheidung wirklich so überraschend oder hat sie sich nicht bereits lange angekündigt? Ein Blick in die frühere Rspr. insbesondere der verschiedenen Senate des BAG ist hier sehr aussagek
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In der Diskussion mit RA Axel Braun, Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier, Prof. Dr. Volker Rieble, Lutz Hammerschlag
In seltener Einmütigkeit fordern BDA und DGB ein Tarifeinheitsgesetz, um die kampfstarken "Spartengewerkschaften" zu bändigen, deren Streiks vor allem bei der Bahn, im Luftverkehr und in Kliniken zu erheblichen Belastungen führen. Diese Freiheit hatten sich jene Gewerkschaften...
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In der Diskussion mit RA Axel Braun, Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier, Prof. Dr. Volker Rieble, Lutz Hammerschlag
Die verfassungsrechtliche Beurteilung des BAG - die unzweifelhaft der Auffassung eines beachtlichen Teils der Literatur entspricht - ist nach Ansicht des Verf. weder zwingend noch berücksichtigt sie die Verfassungsrechtslage hinreichend.
Die objektiv-rechtlichen Gehalte des Art. 9 Abs. 3 GG
Art. 9 Abs. 3 GG erschöpft sich nicht in seinem individual-freiheitlichen
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In der Diskussion mit RA Axel Braun, Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier, Prof. Dr. Volker Rieble, Lutz Hammerschlag
Im Hauptthema dieses Beitrags lautet die Frage: "Aufgabe der Rechtsprechung - Was gilt nun?". Hinsichtlich der Geltung von Tarifverträgen und deren Handhabung in der betrieblichen Praxis steht zunächst fest: Die Änderung der Rechtsprechung des BAG hat überhaupt keine praktischen...
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In der Diskussion Wirtschaftspolitik, Steuer- und Arbeitsrecht 2010 mit Prof. Dr. Wolfgang Wiegard, Prof. Dr. Ulrich Prinz, Prof. Dr. Joachim Hennrichs und Prof. Dr. Björn Gaul.
Der Wechsel der Bundesregierung hatte im Herbst zunächst einmal die Erwartung geweckt, dass jetzt notwendige Veränderungen im Arbeitsrecht umgesetzt würden. Der Koalitionsvertrag lässt diesen Willen zu einem Neubeginn leider nicht erkennen, obwohl die wirtschaftliche Gesamtsituation und die übereinstimmende Kritik d