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Das BSG hat mit erst kürzlich veröffentlichtem Urteil vom 8. 7. 2009 (B 11 AL 17/08 R) entschieden, dass der Widerspruch eines Arbeitnehmers gegen den Betriebsübergang keinen sperrzeitrelevanten Sachverhalt darstellt.
Der Kläger war seit 1975 als Außendienstmitarbeiter beschäftigt und mit einer Frist von sieben Monaten zum Monatsende ordentlich kündbar. Der Betriebsteil, in dem er beschäftigt war,...
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