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Sozialplanrecht/Verfahrensrecht
Siehe auch BAG vom 9. 11. 2004 - 1 ABR 11/02 (A), DB 2005 S. 564
BRAGO § 8 Abs. 1, Abs. 2
1. Ist die Bundesrechtsanwaltgebührenordnung noch anzuwenden, so errechnet sich der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Beschlussverfahren nach § 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGO.
2. Steht der Wert eines vermögensrechtlichen Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit...
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