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  • Arbeitsvertragsrecht / Betriebliche Altersversorgung

    Ver­fall von be­trieb­li­chen Ver­sor­gungs­ansprüchen - In der Re­gel kei­ne Er­fas­sung von Be­triebs­ren­ten durch Ge­samt­er­le­di­gungs­klau­seln

    Andere Beurteilung nur bei eindeutigem und zweifelsfreien Verzicht auf Versorgungsansprüche - Voraussetzungen für die Verwirkung von Betriebsrentenansprüchen - Bestätigung, Fortentwicklung und Anwendung der bisherigen Rechtsprechung
    BGB §§ 133, 157, 242, 397 Abs. 1 und 2
    1. . . .
    2. Wel­che Rechts­qua­lität und wel­chen Um­fang ei­ne Aus­gleichs­klau­sel hat, ist durch Aus­le­gung nach den Re­geln der §§ 133, 157 BGB zu er­mit­teln. Als rechts­tech­ni­sche Mit­tel zur Ber­ei­ni­gung der Rechts­be­zie­hun­gen der Par­tei­en kom­men ins­bes. der Er­lass­ver­trag (§ 397 Abs. 1 BGB), das kon­sti­tu­ti­ve ne­ga­ti­ve Schuld­an­er­kennt­nis (§ 397 Abs. 2 BGB) und das...
    DB vom 23.07.2010 , Heft 29 , DB0361607 weiterlesen
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