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Unabhängigkeit der Berechnung des 20prozentigen Gehaltsvorsprungs der außertariflichen Angestellten der Eisen- und Stahlindustrie von der zu leistenden höheren Arbeitszeit
Tarifrecht: Entgelt
Unabhängigkeit der Berechnung des 20prozentigen Gehaltsvorsprungs der außertariflichen Angestellten der Eisen- und Stahlindustrie von der zu leistenden höheren Arbeitszeit
Manteltarifvertrag für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der Eisen- und Stahlindustrie von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Dillenburg, Niederschelden und Wiessen vom 15. 3. 1989...
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Vertragsfreiheit bezüglich der Voraussetzungen für die Zahlung einer Abfindung
Tarifrecht: Entgelt
Vertragsfreiheit bezüglich der Voraussetzungen für die Zahlung einer Abfindung
BGB § 133, § 157, § 613 Satz 1, § 1922 Abs. 1
Ist in einem Aufhebungsvertrag vereinbart, dem Arbeitnehmer bei Inanspruchnahme des vorgezogenen Altersruhegelds zur Milderung der Einkommenseinbuße eine Abfindung zu zahlen, so entsteht dieser Anspruch regelmäßig nur, wenn der Arbeitnehmer das...