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Betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Gerechtfertigte Ungleichbehandlung - Verschlechterte Arbeitsmarktchancen älterer Arbeitnehmer als Grund
BetrVG §§ 75, 112; AGG § 1, § 3 Abs. 1, § 10; RL 2000/78/EG des Rates vom 27. 11. 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf Art. 6 Abs. 1 Satz 1; AEUV Art. 267
1. Der Gesetzgeber hat in § 75 Abs. 1 BetrVG die in § 1 AGG geregelten Benachteiligungsverbote übernommen. Eine unmittelbar auf dem Alter beruhende Ungleichbehandlung...
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Altersgruppen - gestaffelte Abfindungshöhe nach Alter - Berücksichtigung der Arbeitsmarktchancen - Gerechtfertigte Ungleichbehandlung
BetrVG §§ 75, 112; AGG § 1, § 3 Abs. 1, § 10; RL 2000/78/EG des Rates vom 27. 11. 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf Art. 6 Abs. 1 Satz 1; AEUV Art. 267
Sieht ein Sozialplan vor, dass Arbeitnehmer erst ab dem 40. Lebensjahr die volle Abfindung erhalten, vom 30. bis zum 39. Lebensjahr dagegen nur 90% und bis zum 29....
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Begrenzung auf bei Spaltung entzogene Vermögensteile - Geltung bei allen Arten der Spaltung nach § 123 UmwG - Schadensersatzanspruch wegen Existenzvernichtungshaftung bei Beurteilung der Vermögenslage zu berücksichtigen
BetrVG § 112, § 76 Abs. 5; UmwG §§ 123, 133, 134; AktG §§ 302, 317; BGB § 826; ZPO § 320 Abs. 1, § 321 Abs. 2
Ist für eine Betriebsgesellschaft i. S. des § 134 Abs. 1 UmwG ein Sozialplan aufzustellen, darf die Einigungsstelle für die Bemessung des Sozialplanvolumens auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Anlagegesellschaft i. S. des § 134 Abs. 1 UmwG berücksichtigen. Der Bemessungsdurchgriff...
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Jedoch ausreichende Mittel für angemessenen Ausgleich der Nachteile in Sozialplan vorzusehen
BetrVG § 112 Abs. 1, § 75 Abs. 1, § 88
Haben die Betriebsparteien in einem Sozialplan die wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern durch eine Betriebsänderung entstehen, angemessen ausgeglichen, können sie in einer weiteren freiwilligen Betriebsvereinbarung nach § 88 BetrVG zusätzlich zu den bestehenden Sozialplanleistungen Anreize zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags vereinbaren. Eine...
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Staffelungsregelung in § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG erfasst auch nicht nahtlos nach Bezug von ALG I rentenberechtigte Arbeitnehmer - Voraussetzung Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile
BetrVG § 75 Abs. 1; AGG § 3 Abs. 1, § 7 Abs. 1, § 10; SGB VI i. d. F. der Bekm. vom 19. 2. 2002 (BGBl. I S. 754) § 237 Abs. 3
1. § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG erfasst nach seinem Wortlaut nur den Ausschluss von älteren Arbeitnehmern, die entweder unmittelbar nach dem Ausscheiden oder im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld I durch den Bezug einer Altersrente wirtschaftlich abgesichert...
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Abzustellen auf jeweils zugrunde liegende Betriebsänderung - Kein Anspruch auf Gleichbehandlung nach günstigerem Sozialplan
BetrVG § 112 Abs. 1, § 75
Ein von einer Betriebsänderung betroffener Arbeitnehmer hat nur Anspruch auf Leistungen aus einem Sozialplan, der infolge dieser Betriebsänderung abgeschlossen wurde. Wird zu einem späteren Zeitpunkt ein weiterer, besser ausgestatteter Sozialplan infolge einer weiteren Betriebsänderung vereinbart, von welcher der Arbeitnehmer jedoch nicht betroffen ist, kann er nicht nach § 75 Abs. 1 BetrVG verlangen,...
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Sozialplanrecht
BetrVG § 112 Abs. 1 Satz 2; TzBfG § 4 Abs. 1 Satz 2
1. Sozialpläne können bestimmen, dass sich die Abfindungshöhe nach der zuletzt bezogenen Monatsvergütung richtet.
2. Sozialpläne können regeln, dass in Fällen, in denen sich die individuelle Arbeitszeit in der näheren Vergangenheit wesentlich geändert hat, nicht das letzte Entgelt, sondern eine die gesamte Betriebszugehörigkeit...
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Sozialplanrecht
BetrVG § 112 Abs. 1 Satz 2, § 75 Abs. 1 Satz 2 aF
Die Betriebsparteien können eine Höchstgrenze für eine Sozialplanabfindung vorsehen. Eine solche Kappungsgrenze behandelt alle davon betroffenen Arbeitnehmer gleich. Diese Gruppenbildung ist mit dem betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar.
(BAG-Urteil vom 21.7.2009 - 1 AZR 566/08)
Die Parteien...
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Betriebsverfassungsrecht/Sozialplanrecht
BetrVG § 112 Abs. 1 Satz 2, 3, Abs. 4, § 77 Abs. 4, § 21b; ZPO §§ 81, 88, 256 Abs. 1; ArbGG § 10
1. Regelungen eines Sozialplans unterliegen als normative Vorschriften i. S. von § 77 Abs. 4 BetrVG dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot. Dem genügen sie nur, wenn sich die Höhe des Nachteilsausgleichs oder der Nachteilsminderung nach § 112 Abs. 1 Satz...
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Sozialplanrecht
AGG § 1, § 3 Abs. 1, § 7 Abs. 1, Abs. 2, § 10 Satz 3 Nr. 6; BetrVG § 112 Abs. 1, § 75 Abs. 1, 77 Abs.4; 4 Richtlinie 2000/78 EG Art. 1, Art. 2, Art. 6
1. Sozialpläne dürfen eine nach Lebensalter oder Betriebszugehörigkeit gestaffelte Abfindungsregelung vorsehen. Sie dürfen für rentenberechtigte Arbeitnehmer Sozialplanleistungen reduzieren oder ganz ausschließen. Die damit verbundene...