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Rechtsanwaltshaftung/Betriebsverfassungsrecht
BGB § 276, §§ 675, 328, 823 Abs. 1; BetrVG §§ 40, 111, 112
Wird ein Rechtsanwalt vom Betriebsrat mit Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan beauftragt, so hat er den Betriebsrat bei seinen kollektivrechtlichen Aufgaben nach §§ 111 f. BetrVG zu beraten und zu vertreten. Hieraus folgt kein Mandat, auch die Individualinteressen...
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Solange die Gemeinsamkeiten überwiegen und kein Interessenkonflikt ausgebrochen ist, kann der Rechtsanwalt trotz partieller Interessendivergenz tätig werden - Pflicht zur Mandatsniederlegung, wenn Betriebsrat Zustimmungsverweigerung aufgibt
Betriebsverfassungsrecht/Anwaltsrecht
Solange die Gemeinsamkeiten überwiegen und kein Interessenkonflikt ausgebrochen ist, kann der Rechtsanwalt trotz partieller Interessendivergenz tätig werden - Pflicht zur Mandatsniederlegung, wenn Betriebsrat Zustimmungsverweigerung aufgibt
BRAO § 43a Abs. 4; GG Art. 12 Abs. 1; BetrVG § 40 Abs. 1 und Abs. 2, § 103 Abs. 2; BRAGO in der bis zum 30. 6. 2004...
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Anwaltshaftung
BGB § 675
Zur Beratungspflicht des Rechtsanwalts, der für seinen Mandanten einen Mahnbescheid beantragt, wenn gegen den Schuldner bereits ein Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens gestellt ist.
(BGH-Urteil vom 8.1.2004 - IX ZR 30/03)
I. . . . II. 2. a) Am 3. 2. 1998 musste der beklagte Rechtsanwalt Mandanten, die einen Anspruch gegen die Vierte, Sechste oder Siebte...