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Kündigungsrecht/Mitbestimmungsrecht/Betriebsverfassungsrecht
BetrVG § 103; BGB § 626 Abs. 1
1. Die organschaftliche Rechtsstellung der Mitglieder eines mitbestimmten Aufsichtsrats richtet sich nach allgemeinen aktienrechtlichen Vorschriften. Die dort geregelten Mandatspflichten (u. a. die Verschwiegenheitspflicht nach § 116 i. V. mit § 93 Abs. 1 Satz 3 AktG) werden nicht zugleich Inhalt des...
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Bei der Regelung der Besetzung des Aufsichtsrats von Unternehmen dürfen zur Bewahrung der Funktionsfähigkeit des Unternehmens auch Praktikabilitätsgesichtspunkte berücksichtigt werden - Allerdings ist die Chancengleichheit der bei den Wahlen antretenden Gruppen zu beachten - Unzulässigkeit der Diskriminierung kleinerer Gewerkschaften
Mitbestimmungsgesetz
Bei der Regelung der Besetzung des Aufsichtsrats von Unternehmen dürfen zur Bewahrung der Funktionsfähigkeit des Unternehmens auch Praktikabilitätsgesichtspunkte berücksichtigt werden - Allerdings ist die Chancengleichheit der bei den Wahlen antretenden Gruppen zu beachten - Unzulässigkeit der Diskriminierung kleinerer Gewerkschaften
GG Art 3 Abs. 1, Art. 9 Abs. 3; Gesetz...
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Wählbarkeit als Voraussetzung der Mitgliedschaft - Verlust der Wählbarkeit mit Ende der Beschäftigung - Keine Beschäftigung während der Freistellungsphase der Altersteilzeit
Mitbestimmungsrecht
Wählbarkeit als Voraussetzung der Mitgliedschaft - Verlust der Wählbarkeit mit Ende der Beschäftigung - Keine Beschäftigung während der Freistellungsphase der Altersteilzeit
Vorinstanz: LAG Hamburg, Beschluss vom 1. 3. 2000 - 5 Ta BV 4/99, DB 2000 S. 1770
BetrVG 1952 § 76 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3
Ein unternehmenszugehöriger Arbeitnehmervertreter in einem nach dem...