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Insolvenzanfechtung - Sinn und Zweck der Deckungsanfechtung - Vertrauensschutz - Voraussetzungen eines Bargeschäfts - Zahlungsunfähigkeit des Schuldners - Kenntnis des Gläubigers von der drohenden Zahlungsunfähigkeit - Vermutung der Kenntnis - Tatrichterliche Würdigung der Vermutungstatsachen - Vorsatzanfechtung - Subjektive Tatbestandsmerkmale der Vorsatzanfechtung
lnsO § 17 Abs. 2, § 18 Abs. 2, §§ 130, 133 Abs. 1, §§ 138, 140 Abs. 1, §§ 142, 143 Abs. 1 Satz 1; KO § 59 Abs. 1 Nr. 3 Buchst, a; SGB III § 183 Abs. 1 Satz 1; BGB § 286 Abs. 3 Satz 1, § 614 Satz 2; ZPO § 256 Abs. 1, § 286 Abs. 1 Satz 1
1. Eine Entgeltzahlung des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer in der Krise wird grundsätzlich als Bargeschäft von der Privilegierung des § 142 InsO erfasst und ist damit regelmäßig nur bei Vorliegen der Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung nach § 133 Abs. 1
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Voraussetzungen für eine Abtretung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag - Herausgabe des Versicherungsscheins an den Arbeitgeber - Anwendung und Fortführung der Rspr.
BetrAVG § 1; BGB §§ 952, 985, 307, 309 Nr. 13; InsO § 80 Abs. 1
1. Wird eine betriebliche Altersversorgung im Weg der Direktversicherung durchgeführt, ist zwischen der Rechtsbeziehung des Arbeitgebers zum Versicherer einerseits (Deckungsverhältnis) und zum Arbeitnehmer andererseits zu unterscheiden. Welche Rechte der Arbeitgeber gegenüber dem Versicherer geltend machen kann, richtet sich allein...
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Bei Schwangerschaft ist zusätzlich Zustimmung wegen Mutterschutz erforderlich
MuSchG § 9; BEEG § 18
1. Die Zustimmung zur Kündigung nach § 18 BEEG ersetzt nicht gleichzeitig diejenige nach § 9 MuSchG.
2. Dies gilt auch im Insolvenzverfahren.
(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6.4.2011 - 15 Sa 2454/10)
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung.
Die Klägerin war seit dem 15. 5. 2003 als Kundenberaterin bei...
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Kein Anspruch auf Auskehrung des Rückkaufswerts bei fortbestehendem Anspruch gegen die Versicherung - Eine andere Beurteilung aufgrund fehlender Vereinbarung eines Widerrufs des Bezugsrechts kommt nicht in Betracht - Zusammenrechung von Arbeitsverhältnissen bezüglich der Unverfallbarkeit - Anwendung der Rechtsprechung des Senats zum Schicksal einer Direktversicherung in der Insolvenz und Fortsetzung der "Heranreichungsproblematik"
BetrAVG § 1b, § 2 Abs. 2, § 30f; InsO § 48
1. Ein Ersatzaussonderungsrecht nach § 48 InsO setzt voraus, dass der Insolvenzverwalter eine gegenüber dem Aussonderungsberechtigten wirksame Verfügung getroffen hat. Ist die Verfügung unwirksam, können Rechte nicht gegenüber dem Insolvenzverwalter, sondern nur gegenüber Dritten geltend gemacht werden. Hat sich der Insolvenzverwalter den Rückkaufswert...
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Insoweit Maßgeblichkeit des Versicherungsvertrags - Abstellen auf betriebsrentenrechtliche Wertungen - Insolvenzrechtliche Besonderheiten stehen im Ergebnis nicht entgegen - Keine andere Beurteilung aufgrund von Entscheidungen des BGH
BetrAVG § 1; BGB § 613a; InsO § 47; VVG § 159
1. Ob die Rechte aus einem Versicherungsvertrag zur Durchführung einer betrieblichen Altersversorgung in der Insolvenz des Arbeitgebers dem Arbeitnehmer oder der Masse zustehen, richtet sich danach, ob das Bezugsrecht nach den Regelungen im Versicherungsvertrag noch widerrufen werden kann. Nur wenn eine Widerrufsmöglichkeit besteht, stehen die Rechte...
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Nachkündigung des Insolvenzverwalters unter Ausnutzung der Frist des § 113 InsO - Keine Vorratsmeldung an die Arbeitsagentur - Ausspruch der Kündigung verbraucht Kündigungsmöglichkeit nach § 17 KSchG
KSchG §§ 17, 18 Abs. 4; InsO § 113; RL 98/59/EG des Rates vom 20. 7. 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen - MERL - Art. 2, 4
1. Der Insolvenzverwalter kann nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein bereits vom Schuldner gekündigtes Arbeitsverhältnis mit der kurzen Kündigungsfrist des § 113 Satz 2 InsO kündigen. Bei dieser Nachkündigung ist er...
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Zweckbindung und Tragung von Tilgung und Zinsen durch Arbeitgeber als Grund
MTV Nr. 1 vom 12. 12. 2002 für das Cockpit-Personal der Aero Lloyd Flugreisen GmbH & Co. Luftverkehrs-KG § 24; BGB § 728 Abs. 2; ArbGG § 45; ZPO § 138
1. Regelt eine tarifliche Verfallklausel, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis beiderseits binnen einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend zu machen sind, erfasst sie nicht nur tarifliche, sondern auch vertragliche...
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Nach dem Zweck der gesetzlichen Regelung entfällt eine Beschränkung der Abfindung auf geringfügige Anwartschaften - Kein Verstoß gegen Treu und Glauben bei Ausübung des Abfindungsrechts - Vollständige Einstellung der Betriebstätigkeit
BetrAVG § 3 Abs. 4; BGB §§ 242, 262, 315, 613a
1. Kommt es während des Insolvenzverfahrens zu einem Betriebsübergang, hat der Insolvenzverwalter für die während des Insolvenzverfahrens erworbenen Anwartschaften all derjenigen einzustehen, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, aber vor dem Betriebsübergang ausgeschieden sind, oder die von einem Betriebsübergang nicht erfasst werden oder einem...
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Gilt auch bei Freistellungsansprüchen des Betriebsrats aus Beauftragung vor Insolvenzeröffnung - Bei Fortdauer der Tätigkeit über Insolvenzeröffnung hinaus teilbare Leistung i. S. von § 105 InsO
BetrVG § 40 Abs. 1, § 80 Abs. 3, § 111 Abs. 1 Satz 2; InsO §§ 38, 55, 103, 105, 108; BGB § 613a
1. Bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz haftet der Betriebserwerber nur für Masseverbindlichkeiten, nicht für Insolvenzforderungen.
2. Hat der Betriebsrat vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers nach § 111 Abs. 1 Satz 2 BetrVG oder nach § 80 Abs. 3 BetrVG...
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Entgeltrecht/Insolvenzrecht/Verfahrensrecht
RsprEinhG § 14
1. Der Fünfte Senat des BAG gibt die mit Beschluss vom 27. 2. 2008 - 5 AZB 43/07, DB 2008 S. 2844 (LS) - vertretene Rechtsauffassung zum Rechtsweg für Anfechtungsklagen des Insolvenzverwalters nicht auf.
2. Die Gerichte für Arbeitssachen sind ausschließlich zuständig für eine vom Arbeitnehmer gegen den Insolvenzverwalter erhobene...