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Haftung nach dem AEntG - Anspruchsübergang bei Zahlung von Insolvenzgeld
AEntG a. F. § 1a; BGB §401 Abs. 1, § 412; SGB III §§ 183, 187 Satz 1, §§ 358, 359 Abs. 1 Satz 2; SGB IV § 28e Abs. 3a und Abs. 3b; ZPO §139
1. In der Insolvenz des Nachunternehmers erlischt die Haftung des Hauptunternehmers nach § 1a AEntG a. F. jedenfalls mit und im Umfang der Zahlung von Insolvenzgeld durch die Bundesagentur für Arbeit.
2. Die Haftung des Hauptunternehmers nach § 1a AEntG...
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Bei Verstoß grobe Fahrlässigkeit - Etwaiges Mitverschulden des Arbeitgebers berührt nicht Verschulden des Arbeitnehmers
SGB IV §§ 28g, 28o Abs. 1 Satz 1; SGB V §§ 5 Abs. 1 Nr. 9, 6 Abs. 1 Nr. 3
1. Ein Student, der nicht mehr gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB IV als solcher versicherungspflichtig ist und damit auch sein sog. Werkstudentenprivileg gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB IV verliert, handelt grob fahrlässig, wenn er seinem Arbeitgeber davon keine Mitteilung macht. Dieser kann deshalb ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden...
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Arbeitsunfall/Haftungsrecht
BGB § 618; SGB VII §§ 2, 7, 8, 104, 105, 106, 108; ZPO §§ 286, 559
1. Die Haftungsbeschränkung nach § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB VII setzt nicht voraus, dass der Schädiger und der im selben Betrieb tätige Geschädigte Arbeitnehmer desselben Arbeitgebers waren. Es genügt, dass der bei einem anderen Arbeitgeber (Stammunternehmen) beschäftigte Geschädigte in den Betrieb eingegliedert war. Dafür ist entscheidend,...
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Sozialversicherungsrecht/Unfallversicherung/Haftungsrecht
SGB VII § 106 Abs. 3, 3. Alternative
Die Haftungsprivilegierung i. S. des § 106 Abs. 3, 3. Alternative SGB VII gilt auch gegenüber dem geschädigten versicherten Unternehmer, der freiwillig oder kraft Satzung versichert ist.
(BGH-Urteil vom 17.6.2008 - VI ZR 257/06)
Der Kläger, ein selbstständiger Fuhrunternehmer, begehrt Ersatz...
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Insolvenzrecht/Haftungsrecht
BGB § 611, § 276, § 823 Abs. 2; StGB § 264a; GmbHG § 13 Abs. 2
Fällt eine in der Rechtsform einer GmbH betriebene Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft in Insolvenz, so können die Mitarbeiter für den Ausfall ihrer Ansprüche grundsätzlich weder die Gesellschafter noch den Geschäftsführer der Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft persönlich in Anspruch nehmen....
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Altersteilzeitrecht/Haftungsrecht
ZPO § 253 Abs. 2, § 256 Abs. 1, § 264; BGB §§ 823, 826; GmbHG § 13 Abs. 2; StGB §§ 14, 263, 266; OWiG § 9; SGB IV § 7 Abs. 1a, § 7d Abs. 1 i. d. F. vom 21. 12. 2000; TVG § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1; BetrVG § 88; Tarifvertrag zur Altersteilzeit in der Metall- und Elektroindustrie NRW vom 20. 11. 2000 (TV Altersteilzeit) § 16
1. Das von einem...
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Altersteilzeitrecht/Haftungsrecht
AltTZG §§ 8a, 15g; ZPO § 253 Abs. 2, § 256 Abs. 1, §§ 264, 286; BGB §§ 823, 826; GmbHG § 13 Abs. 2; StGB §§ 14, 263, 266; OWiG § 9; SGB IV § 7 Abs. 1a, § 7d Abs. 1 i. d. F. vom 21. 12. 2000; TVG § 1 Abs. 1; BetrVG § 88; TV zur Altersteilzeit in der Metall- und Elektroindustrie NRW vom 20. 11. 2000 (TV Altersteilzeit) § 16
1. Das von einem Arbeitnehmer...
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Haftungsrecht/Insolvenzrecht
GmbHG § 13 Abs. 2; InsO § 93; BGB § 826; BetrVG § 113 Abs. 3, § 111; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2
1. Haben die Gesellschafter einer GmbH der Gesellschaft Vermögen entzogen, das diese zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten benötigt, müssen sie für diejenigen Nachteile einstehen, die den Gesellschaftsgläubigern durch den Vermögensentzug entstehen.
2. Eine...
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Es ist im Anschluss an BGH davon auszugehen, dass der Gesetzgeber durch das Nachhaftungsbegrenzungsgesetz im Jahr 1994 eine umfassende Regelung des Problems vorgenommen hat
Haftungsrecht
Es ist im Anschluss an BGH davon auszugehen, dass der Gesetzgeber durch das Nachhaftungsbegrenzungsgesetz im Jahr 1994 eine umfassende Regelung des Problems vorgenommen hat
HGB § 160 Abs. 1; EGHGB Art. 35
Der ausgeschiedene Komplementär einer Kommanditgesellschaft haftet nach § 160 Abs.1 HGB für Arbeitsentgeltansprüche eines Arbeitnehmers der Gesellschaft, wenn diese vor Ablauf von fünf Jahren...
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Haftungsrecht
BGB § 823 Abs. 1, § 847; SGB VII § 105 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2, § 106 Abs. 3
Ein Haftungsausschluss aufgrund einer Tätigkeit auf einer gemeinsamen Betriebsstätte nach § 106 Abs. 3 3. Alt. SGB VII kommt nur in Betracht, wenn betriebliche Aktivitäten von Versicherten mehrerer Unternehmen vorliegen, die bewusst und gewollt bei einzelnen Maßnahmen...