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Haftung nach dem AEntG - Anspruchsübergang bei Zahlung von Insolvenzgeld
AEntG a. F. § 1a; BGB §401 Abs. 1, § 412; SGB III §§ 183, 187 Satz 1, §§ 358, 359 Abs. 1 Satz 2; SGB IV § 28e Abs. 3a und Abs. 3b; ZPO §139
1. In der Insolvenz des Nachunternehmers erlischt die Haftung des Hauptunternehmers nach § 1a AEntG a. F. jedenfalls mit und im Umfang der Zahlung von Insolvenzgeld durch die Bundesagentur für Arbeit.
2. Die Haftung des Hauptunternehmers nach § 1a AEntG...
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Entsenderecht
GG Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1; AEntG § 1a
1. Zur Überprüfung eines Gesetzes, mit dem arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitische Zwecke verfolgt werden, am Maßstab des Art 12 Abs 1 GG - Berliner Vergabegesetz.
2.
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz greift als Berufsausübungsregelung in die durch Art 12 Abs 1 GG geschützte unternehmerische Betätigungsfreiheit der Bauunternehmer...
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Kontrolle der Zahlung des Mindestlohns: Berücksichtigung aller zusätzlichen Zahlungen, die der Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat leistet, soweit das Verhältnis zwischen der Leistung des Arbeitnehmers und der von ihm erhaltenen Gegenleistung nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers verändert wird
Entsenderecht/Entgeltrecht
Kontrolle der Zahlung des Mindestlohns: Berücksichtigung aller zusätzlichen Zahlungen, die der Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat leistet, soweit das Verhältnis zwischen der Leistung des Arbeitnehmers und der von ihm erhaltenen Gegenleistung nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers verändert wird
Richtlinie 96/71/EG; EGV Art. 226
Die Bundesrepublik...
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Entsenderecht/Urlaubsrecht
AEntG § 1 Abs. 1 und 3; ZPO § 138; Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Bau) vom 3. 2. 1981 i. d. F. vom 20. 12. 1999 § 8; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV/2000) vom 12. 11. 1986 i. d. F. vom 20. 12. 1999 § 1 Abs. 2 Abschn. VI, §§ 13, 18
Nimmt die Urlaubskasse des Baugewerbes einen Arbeitgeber auf Zahlung von Beiträgen mit der Behauptung in...
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Nach § 1 Abs. 1 AEntG vom Arbeitgeber zu zahlender Mindestlohn wird ausschließlich für tatsächlich erbrachte Arbeitsleistungen geschuldet
Entsenderecht
Nach § 1 Abs. 1 AEntG vom Arbeitgeber zu zahlender Mindestlohn wird ausschließlich für tatsächlich erbrachte Arbeitsleistungen geschuldet
Entscheidung des Rechtsstreits nach dem Vorlagebeschluss des Senats vom 6. 11. 2002 - 5 AZR 617/01 (A), BAGE 103 S. 240 und dem EuGH-Urteil vom 12. 10. 2004 - Rs. C-60/03, DB 2005 S. 167
AEntG § 1a; GG Art. 12; EGV Art. 49
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Vorliegen von Überstunden i. S. von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEntG richtet sich nur dann nach den Bestimmungen des BRTV-Bau, wenn der Arbeitnehmer dies mit seinem ausländischen Arbeitgeber vereinbart hat
Entgeltrecht/Entsenderecht
Vorliegen von Überstunden i. S. von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEntG richtet sich nur dann nach den Bestimmungen des BRTV-Bau, wenn der Arbeitnehmer dies mit seinem ausländischen Arbeitgeber vereinbart hat
AEntG § 1; Richtlinie 96/71/EG vom 16. 12. 1996 - Entsenderichtlinie, ABlEG Nr. L 18 vom 21. 1. 1997 S. 1; BRTV-Bau § 3 Nr. 6.1
Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEntG besteht ein Anspruch auf die Mindestentgelte einschließlich der Überstundensätze auch dann, w