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Betriebsverfassungsrecht/Betriebliche Altersversorgung
BetrAVG § 1; BetrVG §§ 75, 77
1. Sieht eine Betriebsvereinbarung für aktive Arbeitnehmer und Betriebsrentner gleiche Beihilfeleistungen im Krankheitsfall vor, so können die begünstigten Arbeitnehmer nach ihrem Ausscheiden nicht damit rechnen, besser als die Aktiven gestellt zu werden; sie können aber darauf vertrauen, auch nicht schlechter...
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Betriebsverfassungsrecht/Betriebliche Altersversorgung
ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 1, § 80 Abs. 1; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 256; BetrVG § 77; BetrAVG §§ 2, 6
Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber verlangen, dass die Betriebsvereinbarungen abredegemäß durchgeführt werden. Dieser Anspruch kann in einem Beschlussverfahren durchgesetzt werden. Er erstreckt sich nicht nur auf die Wirksamkeit und die Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen, sondern auch auf deren...