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Erfordernis der vorherigen Beschäftigung des Arbeitnehmers in einer abgrenzbaren organisatorischen wirtschaftlichen Einheit des Veräußerers - Verfolgung eines Teilzwecks im Betrieb des Veräußerers nicht ausreichend
BGB § 613a
Ein Übergang eines Betriebsteils auf einen Erwerber i. S. des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB liegt nur dann vor, wenn die übernommenen Betriebsmittel und/oder Beschäftigten bereits beim Veräußerer eine abgrenzbare organisatorische wirtschaftliche Einheit, d. h. einen Betriebsteil dargestellt haben.
(BAG-Urteil vom 13.10.2011 - 8 AZR 455/10)
Die Parteien streiten darüber, ob zwischen...
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Betriebsübergang durch Rechtsgeschäft - Pächter als Veräußerer - Eintritt des Zwangsverwalters in gültige Pachtverträge
BGB § 613a; ZVG §§ 20, 148, 152, 153; ZwVwV §§ 5, 10
Kündigt der Zwangsverwalter eines Grundstücks den Pachtvertrag über ein auf diesem Grundstück von einem Dritten betriebenes Hotel und führt er dieses mit Zustimmung des Vollstreckungsgerichts in eigenem Namen weiter, nachdem er es vom bisherigen Pächter übernommen hat, so liegt ein Übergang des Betriebs "durch Rechtsgeschäft" i. S. des § 613a...
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Wirksamkeit nur bei Ausrichtung auf endgültiges Ausscheiden aus dem Betrieb - Umgehung von § 613a BGB bei Vereinbarung eines neuen Arbeitsverhältnisses oder dessen verbindlichem Inaussichtstellen
BGB §§ 134, 613a Abs. 1 Satz 1, § 622 Abs. 2 Ziff. 5
Ein Aufhebungsvertrag ist nur dann in Anbetracht eines nachfolgenden Betriebsübergangs wirksam, wenn er auf das endgültige Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb gerichtet ist. Das ist nicht der Fall, wenn ein neues Arbeitsverhältnis mit dem Betriebserwerber gleichzeitig verbindlich in Aussicht gestellt worden war.
(BAG-Urteil vom...
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Bei zeitlichem Abstand zum Betriebsübergang von Anpassung der Kalkulation auszugehen
BGB §§ 242, 613a
1. Entspricht die Unterrichtung eines von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmers über den Betriebsübergang nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB, so beginnt die einmonatige Frist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB für einen Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht zu laufen.
2. Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers...
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Merkmale bezüglich des Übergangs einer Arztpraxis - Für ihr Vorliegen Darlegungslast des gekündigten Arbeitnehmers
BGB § 613a; KSchG §§ 1, 23; BEEG § 18; SGB IX §§ 85, 86, 87, 88; ZPO § 142; SGB V § 103
1. Eine von der obersten Landesbehörde ausnahmsweise zugelassene Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines sich in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers muss nicht innerhalb einer bestimmten Frist ab Zustellung der Zulässigkeitserklärung ausgesprochen werden.
2. Dient die "Veräußerung" einer Arztpraxis lediglich...
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Bei Fehlen einer Teilzeitvereinbarung im Zweifel Vollzeitarbeitsverhältnis - Kein Anspruch Vollzeitbeschäftigter aus § 9 TzBfG auf Verlängerung der Arbeitszeit - Parteiwechsel im Rechtsstreit nach Betriebsübergang
BGB §§ 242, 305 Abs. 1, §§ 306, 307, 311a Abs. 1, § 613a Abs. 1; GewO § 106 Satz 1; TVG § 4 Abs. 5; TzBfG § 2 Abs. 1, § 9; ZPO §§ 61, 67, 69, 253 Abs. 2 Nr. 2, § 256 Abs. 1, §§ 260, 325, 545 Abs. 1, § 559; MTV für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in NRW vom 8. 12. 2005 § 2
1. Tritt der Erwerber eines Betriebs noch in der ersten Instanz als streitgenössischer Nebenintervenient dem beklagten Betriebsveräußerer...
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Änderung des Arbeitsvertragsstatuts - Beurteilung der Wirksamkeit einer Kündigung vor Betriebsübergang nach altem Arbeitsstatut
BGB § 613a; EGBGB Art. 30; KSchG § 1 Abs. 1
1. Ein Betriebsübergang i. S. des § 613a BGB kann auch dann vorliegen, wenn der Betrieb oder Betriebsteil an einen anderen Standort verlagert wird.
2. Eine erhebliche räumliche Entfernung zwischen alter und neuer Betriebsstätte kann die Wahrung der Identität zweifelhaft erscheinen lassen. Kann die Wegstrecke zur neuen Betriebsstätte von den Arbeitnehmern...
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Auseinanderfallen von Anstellungsarbeitgeber und Betriebsarbeitgeber - Auch nichtvertraglicher Arbeitgeber ist Veräußerer i. S. der Richtlinie - Auch bei konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung - Auslegung einer europarechtlichen Norm ist vom EuGH grundsätzlich auch auf zuvor entstandene Fälle anzuwenden
RL 2001/23/EG; EG Art. 234
Bei einem Übergang i. S. der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. 3. 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen eines einem Konzern angehörenden Unternehmens auf ein Unternehmen, das diesem Konzern nicht angehört, kann...
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BGB § 613a
Übernimmt ein Unternehmen die Mehrzahl der Arbeitnehmer eines nicht betriebsmittelarmen Insolvenzschuldners ohne dessen Produktionsmittel zu übernehmen, so liegt auch dann kein Betriebs- oder Betriebsteilübergang vor, wenn dieses Unternehmen die übernommenen Arbeitnehmer im Wege der nicht gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung ausschließlich an den Betrieb entleiht, der die Produktion...
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Wahrung der Selbstständigkeit bei Wahrung der Befugnisse der Verantwortlichen in der Führung der wirtschaftlichen Einheit - Austausch oberster Dienstvorgesetzter unschädlich
RL 2001/23/EG; EG Art. 234
Eine übertragene wirtschaftliche Einheit behält ihre Selbstständigkeit i. S. von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. 3. 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen, wenn die Befugnisse, die innerhalb...