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  • Be­fri­ste­ter Ar­beits­ver­trag

    Unwirksame Verlängerung bei im Vergleich zum bisherigen Vertrag veränderten Arbeitsbedingungen (hier: Wegfall eines ordentlichen Kündigungsrechts)
    Ar­beits­ver­trags­recht/Be­fri­ste­ter Ar­beits­ver­trag
    Un­wirk­sa­me Verlänge­rung bei im Ver­gleich zum bis­he­ri­gen Ver­trag veränder­ten Ar­beits­be­din­gun­gen (hier: Weg­fall ei­nes or­dent­li­chen Kündi­gungs­rechts)
    TzBfG § 14 Abs. 2
    Ei­ne Verlänge­rung i. S. des § 14 Abs. 2 Satz 1 2. Halbs. TzBfG liegt nicht vor, wenn im Aus­gangs­ver­trag ein or­dent­li­ches Kündi­gungs­recht ver­ein­bart wird, das in dem nach­fol­gend...
    DB vom 07.11.2008 , Heft 45 , DB0304438 weiterlesen
  • Vor Frist­ab­lauf ste­hen­des Ar­beits­verhält­nis: An­ge­bot zum Ab­schluss ei­nes neu­en be­fri­ste­ten Ar­beits­ver­trags auch bei ob­jek­ti­ver Un­wirk­sam­keit kei­ne wi­der­recht­li­che Dro­hung

    Ar­beits­ver­trags­recht/Be­fri­ste­ter Ar­beits­ver­trag
    BGB § 123, § 141, § 144; ZPO § 563 Abs. 2
    1. Die Bin­dungs­wir­kung ei­nes zurück­ver­wei­sen­den Re­vi­si­ons­ur­teils be­trifft in Be­zug auf tra­gen­de und da­mit bin­den­de Be­gründun­gen auch das Re­vi­si­ons­ge­richt selbst, wenn es sich er­neut mit der Sa­che zu be­fas­sen hat.
    2. In der Ankündi­gung des Ar­beit­ge­bers, das Ar­beits­verhält­nis durch Frist­ab­lauf en­den...
    DB vom 07.11.2008 , Heft 45 , DB0304437 weiterlesen
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