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Arbeitsvertragsrecht/Allgemeine Geschäftsbedingungen
BGB §§ 252, 305, 307, 309, 310, 339, 343; ZPO §§ 138, 287, 551, 559; ArbGG § 72
1. Auch in formularmäßigen Arbeitsverträgen ist die Vereinbarung einer Vertragsstrafe zulässig.
2. Eine Vertragsstrafenabrede benachteiligt den Arbeitnehmer grundsätzlich dann unangemessen, wenn sie für den Fall der vertragswidrigen Lösung des Arbeitsvertrags...
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