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Arbeitsunfall/Haftungsrecht
BGB § 618; SGB VII §§ 2, 7, 8, 104, 105, 106, 108; ZPO §§ 286, 559
1. Die Haftungsbeschränkung nach § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB VII setzt nicht voraus, dass der Schädiger und der im selben Betrieb tätige Geschädigte Arbeitnehmer desselben Arbeitgebers waren. Es genügt, dass der bei einem anderen Arbeitgeber (Stammunternehmen) beschäftigte Geschädigte in den Betrieb eingegliedert war. Dafür ist entscheidend,...
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