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Blitzwechsel in OT-Mitgliedschaft - Streik um Verbandstarifvertrag gegen OT-Mitglied - Rechtmäßigkeit des Streiks - (Kein) Schadensersatzanspruch gegen die Gewerkschaft
GG Art. 9 Abs. 3
Zur Rechtmäßigkeit eines gegen ein Mitglied eines Arbeitgeberverbandes ohne Tarifbindung geführten eintägigen Warnstreiks
(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.11.2010 - 8 Sa 446/10)
Die Parteien streiten darüber, ob die beklagte Gewerkschaft der Klägerin, die ein Unternehmen im Bereich pharmazeutischer Verpackungen betreibt, Schadensersatz wegen des Aufrufs zu einem...
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Arbeitskampfrecht
GG Art. 9 Abs. 3
Eine streikbegleitende Aktion, mit der eine Gewerkschaft in einem öffentlich zugänglichen Betrieb kurzfristig und überraschend eine Störung betrieblicher Abläufe hervorrufen will, um zur Durchsetzung tariflicher Ziele Druck auf die Arbeitgeberseite auszuüben, ist nicht generell unzulässig. Der damit verbundene Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten...
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Arbeitskampfrecht
EG-Vertrag Art. 49, 50, Richtlinie 96/71/EG Art. 3
1. Art. 49 EG und Art. 3 der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 12. 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen sind dahin auszulegen, dass sie dem entgegenstehen, dass in einem Mitgliedstaat, in dem die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen hinsichtlich der in Art....
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Arbeitskampfrecht/Europarecht
EG Art. 234, 43; Verordnung (EWG) Nr. 4055/86 des Rates vom 22. 12. 1986 zur Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs auf die Seeschifffahrt
1. Art. 43 EG ist dahin auszulegen, dass grundsätzlich eine kollektive Maßnahme, die von einer Gewerkschaft oder einem Gewerkschaftsverband gegen ein Unternehmen zu dem Zweck betrieben wird, dieses Unternehmen...
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Arbeitskampf
BGB § 1004 analog
(LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 28.9.2007 - 8 Sa 916/07)
Der Kläger, der für die Versicherungswirtschaft in Deutschland allein zuständige Arbeitgeberverband, nimmt die Beklagte, eine für die Arbeitnehmer der Versicherungswirtschaft zuständige Gewerkschaft, in der Berufungsinstanz zuletzt noch auf Unterlassung des Aufrufs ihrer Mitglieder zu Warnstreiks...
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Arbeitskampfrecht
GG Art. 9 Abs. 3
1. Gewerkschaftliche Streiks, die der Unterstützung eines in einem anderen Tarifgebiet geführten Hauptarbeitskampfs dienen, unterfallen der durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften.
2. Die Zulässigkeit eines Unterstützungsstreiks richtet sich - wie bei anderen Arbeitskampfmaßnahmen - nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit....
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Arbeitskampfrecht
GG Art 9 Abs. 3; BGB § 823 Abs.2
1. Für eine Spartengewerkschaft muss die Möglichkeit bestehen - notfalls durch Streikmaßnahmen erzwingbar - effektiv ihre Kompetenz zum Abschluss von Tarifvertragen auszuüben.
2. Der Grundsatz der Tarifeinheit ist nicht bereits als Vorfrage bei der Rechtmäßigkeitsprüfung von Streikmaßnahmen zu beachten.
(Leitsätze der Redaktion)
(LAG Rheinland-Pfalz,...
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Arbeitskampfrecht
Vgl. auch Orientierungssätze am Ende der Entscheidung
GG Art. 9 Abs. 3, Art. 12 Abs. 1, Art. 3, Art. 2 Abs. 1; TVG § 1 Abs. 1; BetrVG §§ 111, 112, § 77 Abs. 3, § 74 Abs. 2, § 2 Abs. 3; BGB § 1004 Abs. 1, § 823 Abs. 1, § 622 Abs. 4; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 256 Abs. 1, § 264 Nr. 2, § 559 Abs. 1; MTV für die Arbeitnehmer der Metallindustrie Hamburg und Schleswig-Holstein einschließlich...
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Entgeltrecht/Arbeitskampfrecht
Manteltarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen (MTV) vom 25. 2. 2004 §§ 4, 10; Protokollnotiz zum Tarifabschluss vom 25. 2. 2004 Nr. 5
Eine Maßregelungsklausel, nach der das Arbeitsverhältnis "durch die Arbeitskampfmaßnahme als nicht ruhend" gilt, steht der Minderung einer tariflichen Jahresleistung entgegen, deren Höhe "für Zeiten unbezahlter...
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Entgeltrecht/Arbeitskampfrecht
GG Art. 9 Abs. 3
Hat sich ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Gleitzeitregelung in zulässiger Weise aus dem betrieblichen Zeiterfassungssystem abgemeldet und anschließend an einer Warnstreikkundgebung teilgenommen, vermindert sich seine vertragliche Sollarbeitszeit nicht um die Zeit der Kundgebungsteilnahme. Dementsprechend verringert sich der Lohnanspruch nicht....