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Erfassung durch gesetzlich oder vertraglich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung - Keine Beeinflussung der Haftung durch freiwillige Versicherung
BGB § 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1 Satz 1, § 432 Abs. 1 Satz 1, § 823 Abs. 1; ZPO §§ 286, 287
1. Die allgemeine Pflicht, dass die Parteien eines Schuldverhältnisses zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichtet sein können (§ 241 Abs. 2 BGB) verdichtet sich wegen der besonderen persönlichen Bindung der Vertragspartner eines Arbeitsverhältnisses regelmäßig zu...
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Haftungsausschluss nach §§ 104 ff. SGB VII entfällt nur, wenn der Vorsatz des Schädigers sowohl die Verletzungshandlung als auch den Verletzungserfolg erfasst
Arbeitnehmerhaftung/Unfallversicherungsrecht
Haftungsausschluss nach §§ 104 ff. SGB VII entfällt nur, wenn der Vorsatz des Schädigers sowohl die Verletzungshandlung als auch den Verletzungserfolg erfasst
SGB VII § 105 Abs. 1
Das Haftungsprivileg des § 105 Abs. 1 SGB VII greift ein, wenn ein Arbeitnehmer die Arbeitsleistung seines Arbeitskollegen beanstandet und ihm dabei einen Schubser...
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Die Möglichkeit des Arbeitnehmers, den Dienstwagen auch für Privatfahrten zu nutzen, ist eine zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung; sie rechtfertigt keine Verschärfung der Haftung des Arbeitnehmers für Unfallschäden am betrieblich genutzten Dienstwagen
Arbeitnehmerhaftung
Die Möglichkeit des Arbeitnehmers, den Dienstwagen auch für Privatfahrten zu nutzen, ist eine zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung; sie rechtfertigt keine Verschärfung der Haftung des Arbeitnehmers für Unfallschäden am betrieblich genutzten Dienstwagen
BGB § 611
Die Grundsätze über die Beschränkung der Haftung des Arbeitnehmers bei betrieblich...