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Urlaubsrecht
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Europarecht
Richtlinie 2003/88/EG Art. 7; AEUV Art. 267
Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. 11. 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung ist dahin auszulegen, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten wie etwa Tarifverträgen nicht entgegensteht, die die Möglichkeit für einen während mehrerer Bezugszeiträume in Folge arbeitsunfähigen Arbeitnehmer, Ansprüche auf bezahlten...
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Urlaubsrecht
Tariflicher Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Tarifliche eigenständige Regelungen oder kein eigenständiger Regelungswille - Verfallfristen nach Arbeitsunfähigkeit
Richtlinie 2003/88/EG Art. 7; BUrlG §§1,3 Abs. 1, §§ 5, 7 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4, § 13 Abs. 1; ZPO §§256, 888, 894; BGB §§ 134, 139, 249 Abs. 1, § 280 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2; MTV Nr. 14 für das Bodenpersonal i. d. F. vom 1. 1. 2007 (MTV Boden) §§ 32, 36, 37
1. Die Tarifvertragsparteien können für den nicht unionsrechtlich verbürgten Teil des Urlaubs (Mehrurlaub) regeln, dass der...
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Urlaubsrecht
Aufgabe der Surrogatstheorie - Vertraglicher Mehrurlaub auch bezogen auf Abgeltung frei regelbar - Jedoch deutlicher Regelungswille erforderlich
Richtlinie 2003/88/EG Art. 7; Richtlinie 93/104/EG Art. 7, 18; GG Art. 12, 20; BGB §§ 133, 157; BUrlG §§ 1, 3, 4, 7; ZPO §§ 92, 97, 98, 269, 308
Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung entsteht mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses als reiner Geldanspruch. Diese auf eine finanzielle Vergütung i. S. von Art. 7 Abs. 2 der sog. Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG gerichtete Forderung bleibt in ihrem Bestand...