-
Kündigungsrecht
Unzumutbarkeit von Überbrückungsmaßnahmen
KSchG § 1
Jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren zu verbüßen hat und nicht absehbar ist, ob und ggf. wann er vorzeitig aus der Haft entlassen wird, liegt im Regelfall - unbeschadet einer abschließenden Interessenabwägung - ein personenbedingter Grund zur Kündigung vor.
(BAG-Urteil vom 25.11.2010 - 2 AZR 984/08)
Die Parteien streiten über die...
-
-
Kündigungsrecht
/
Betriebsübergang
/
Betriebsverfassungsrecht
Einleitung vor Ablauf der Widerspruchsfrist zulässig - Abhängigkeit der Art der auszusprechenden Kündigung allein vom Willen des Arbeitnehmers
KSchG § 1; BetrVG § 102 Abs. 1
1. Hängt die Frage, ob der Arbeitgeber eine Änderungskündigung oder eine Beendigungskündigung aussprechen kann, allein davon ab, ob der Arbeitnehmer einem Betriebsübergang widerspricht oder nicht, so genügt der Arbeitgeber seiner nach § 102 BetrVG bestehenden Unterrichtungspflicht, wenn er dem Betriebsrat mitteilt, er wolle im Fall des Widerspruchs eine Beendigungskündigung...