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Betriebsverfassungsrecht
Vergütung von AT-Angestellten keine "freiwillige Leistung" - Betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz ohne Einfluss auf gesetzliche Zuständigkeitsverteilung zwischen Betriebsverfassungsorganen
BetrVG § 50 Abs. 1, § 87 Abs. 1 Nr. 10; ArbGG § 83 Abs. 3
Das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Regelung der Vergütungsgrundsätze der AT-Angestellten steht den örtlichen Betriebsräten zu. Der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz begrenzt die Regelungsmacht der Betriebsparteien, begründet aber keinen Zwang zu einer unternehmenseinheitlichen Ausgestaltung...
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