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  • Betriebsverfassungsrecht

    In­ter­net­nut­zung durch den Be­triebs­rat

    Regelmäßig erforderlich auch ohne Darlegung konkreter aktuell sich stellender Aufgaben - Internet als Informationsquelle für den Betriebsrat - Nicht abzustellen auf ansonsten drohende Gefahr der Vernachlässigung von Aufgaben
    Be­trVG § 40 Abs. 2
    Der Be­triebs­rat darf ei­nen Zu­gang zum In­ter­net zur sach­ge­rech­ten Wahr­neh­mung der ihm ob­lie­gen­den be­triebs­ver­fas­sungs­recht­li­chen Auf­ga­ben re­gelmäßig nach § 40 Abs. 2 Be­trVG für er­for­der­lich hal­ten, so­fern dem kei­ne be­rech­tig­ten In­ter­es­sen des Ar­beit­ge­bers ent­ge­gen­ste­hen. Zur Be­gründung des An­spruchs be­darf es nicht der Dar­le­gung kon­kre­ter, ak­tu­ell an­ste­hen­der be­triebs­ver­fas­sungs­recht­li­cher...
    DB vom 04.06.2010 , Heft 22 , DB0351799 weiterlesen
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