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  • Betriebsverfassungsrecht

    Be­trieb mit meh­re­ren zuständi­gen Ge­werk­schaf­ten - Ta­rif­ver­trag nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Be­trVG kann auch von ei­ner ein­zel­nen Ge­werk­schaft ab­ge­schlos­sen wer­den

    Tarifzuständigkeit der abschließenden Gewerkschaft muss für alle Arbeitsverhältnisse im Geltungsbereich des Tarifvertrags bestehen - Ein solcher Tarifvertrag kann Gegenstand eines Arbeitskampfs sein
    Be­trVG § 3 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 3, Art. 2 Abs. 1
    Ein Ta­rif­ver­trag nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Be­trVG kann von ei­ner ta­rif­zuständi­gen und im Be­trieb ver­tre­te­nen Ge­werk­schaft oh­ne Be­tei­li­gung von an­de­ren gleich­falls ta­rif­zuständi­gen Ge­werk­schaf­ten ab­ge­schlos­sen wer­den.
    (BAG-Be­schluss vom 29.7.2009 - 7 ABR 27/08)
    Die An­trag­stel­le­rin, die im Un­ter­neh­men der zu 3) be­tei­lig­ten Ar­beit­ge­be­rin...
    DB vom 15.01.2010 , Heft 02 , DB0344915 weiterlesen
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