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Betriebsverfassungsrecht
Tarifzuständigkeit der abschließenden Gewerkschaft muss für alle Arbeitsverhältnisse im Geltungsbereich des Tarifvertrags bestehen - Ein solcher Tarifvertrag kann Gegenstand eines Arbeitskampfs sein
BetrVG § 3 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 3, Art. 2 Abs. 1
Ein Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BetrVG kann von einer tarifzuständigen und im Betrieb vertretenen Gewerkschaft ohne Beteiligung von anderen gleichfalls tarifzuständigen Gewerkschaften abgeschlossen werden.
(BAG-Beschluss vom 29.7.2009 - 7 ABR 27/08)
Die Antragstellerin, die im Unternehmen der zu 3) beteiligten Arbeitgeberin...
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