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  • Betriebsverfassungsrecht

    Un­ter­las­sungs­an­spruch des Be­triebs­rats bei gro­bem Ver­stoß ge­gen § 99 Be­trVG

    Mitbestimmungsrecht bei Versetzung - Unterlassungsantrag des Betriebsrats bei grobem Verstoß des Arbeitgebers - Streitgegenstand bei Beschlussverfahren - Einschränkung des Mitbestimmungsrechts nur im Notfall
    Be­trVG § 23 Abs. 3 Satz 1, § 99 Abs. 1 Satz 1, § 95 Abs. 3 Satz 1, § 100 Abs. 1 und 2
    1. Hat der Be­triebs­rat in ei­nem vor­an­ge­gan­ge­nen Ver­fah­ren nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Be­trVG er­folg­los gel­tend ge­macht, der Ar­beit­ge­ber ha­be durch ei­ne kurz­zei­ti­ge Maßnah­me sein Be­tei­li­gungs­recht nach § 99 Abs. 1 Satz 1, § 95 Abs. 3 Satz 1 2. Alt. Be­trVG ver­letzt, und ver­langt er nun­mehr die Un­ter­las­sung von per­so­nel­len...
    DB vom 14.01.2011 , Heft 02 , DB0351521 weiterlesen
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