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Betriebsverfassungsrecht
Mitbestimmungsrecht bei Versetzung - Unterlassungsantrag des Betriebsrats bei grobem Verstoß des Arbeitgebers - Streitgegenstand bei Beschlussverfahren - Einschränkung des Mitbestimmungsrechts nur im Notfall
BetrVG § 23 Abs. 3 Satz 1, § 99 Abs. 1 Satz 1, § 95 Abs. 3 Satz 1, § 100 Abs. 1 und 2
1. Hat der Betriebsrat in einem vorangegangenen Verfahren nach § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG erfolglos geltend gemacht, der Arbeitgeber habe durch eine kurzzeitige Maßnahme sein Beteiligungsrecht nach § 99 Abs. 1 Satz 1, § 95 Abs. 3 Satz 1 2. Alt. BetrVG verletzt, und verlangt er nunmehr die Unterlassung von personellen...
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