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  • Sozialplanrecht / Gleichbehandlung

    Aus­le­gung zeit­lich auf­ein­an­der fol­gen­der So­zi­alpläne

    Abzustellen auf jeweils zugrunde liegende Betriebsänderung - Kein Anspruch auf Gleichbehandlung nach günstigerem Sozialplan
    Be­trVG § 112 Abs. 1, § 75
    Ein von ei­ner Be­triebsände­rung be­trof­fe­ner Ar­beit­neh­mer hat nur An­spruch auf Lei­stun­gen aus ei­nem So­zi­al­plan, der in­fol­ge die­ser Be­triebsände­rung ab­ge­schlos­sen wur­de. Wird zu ei­nem späte­ren Zeit­punkt ein wei­te­rer, bes­ser aus­ge­stat­te­ter So­zi­al­plan in­fol­ge ei­ner wei­te­ren Be­triebsände­rung ver­ein­bart, von wel­cher der Ar­beit­neh­mer je­doch nicht be­trof­fen ist, kann er nicht nach § 75 Abs. 1 Be­trVG ver­lan­gen,...
    DB vom 23.07.2010 , Heft 29 , DB0359100 weiterlesen
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