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Betriebsübergang
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Betriebsverfassungsrecht
Dynamische oder statische Fortgeltung richtet sich nach dem Geltungsgrund - Änderung nur unter Beachtung der Mitbestimmung des Betriebsrats
BetrVG § 101, § 99 Abs. 1, § 87 Abs. 1 Nr. 10, § 1 Abs. 1 Satz 2; ArbGG § 83 Abs. 3
Geht ein Betrieb oder Betriebsteil unter Wahrung seiner bisherigen Identität durch Rechtsgeschäft auf einen Betriebserwerber über, tritt dieser betriebsverfassungsrechtlich an die Stelle des früheren Betriebsinhabers. Der neue Betriebsinhaber ist bis zu einer dem Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 BetrVG genügenden...
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