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  • Betriebliche Altersversorgung / Betriebsübergang / Insolvenzrecht

    Zulässig­keit ei­ner Ab­fin­dung bezüglich der im In­sol­venz­ver­fah­ren er­dien­ten An­wart­schaf­ten

    Nach dem Zweck der gesetzlichen Regelung entfällt eine Beschränkung der Abfindung auf geringfügige Anwartschaften - Kein Verstoß gegen Treu und Glauben bei Ausübung des Abfindungsrechts - Vollständige Einstellung der Betriebstätigkeit
    Be­trAVG § 3 Abs. 4; BGB §§ 242, 262, 315, 613a
    1. Kommt es während des In­sol­venz­ver­fah­rens zu ei­nem Be­triebsüber­gang, hat der In­sol­venz­ver­wal­ter für die während des In­sol­venz­ver­fah­rens er­wor­be­nen An­wart­schaf­ten all der­je­ni­gen ein­zu­ste­hen, die nach Eröff­nung des In­sol­venz­ver­fah­rens, aber vor dem Be­triebsüber­gang aus­ge­schie­den sind, oder die von ei­nem Be­triebsüber­gang nicht er­fasst wer­den oder ei­nem...
    DB vom 07.05.2010 , Heft 18 , DB0350257 weiterlesen
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