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Betriebliche Altersversorgung
Unverfallbarkeit nach Übergangsregelung des § 30f BetrAVG - Zeitpunkt der Erfüllung der Versorgungsleistung - Kein vorzeitiger Anspruch auf Schadensersatz i. H. des Rückkaufswerts
BetrAVG § 1b Abs. 2, § 2 Abs. 2, § 3, § 30f Abs.1; BGB § 187, § 188 Abs. 2 § 249 Abs. 1 § 280 Abs. 1
1. Aus dem arbeitsvertraglichen Versorgungsverhältnis ergibt sich lediglich die Pflicht der Arbeitgeberin, dem Arbeitnehmer eine Betriebsrente i. H. der zugesagten Versorgung zu verschaffen. Die Versorgungsansprüche sind erst im Zeitpunkt des Versorgungsfalls zu erfüllen. Vorher kann der Versorgungsberechtigte...
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