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  • Betriebliche Altersversorgung

    Di­rekt­ver­si­che­rung: Wi­der­ruf des Be­zugs­rechts

    Unverfallbarkeit nach Übergangsregelung des § 30f BetrAVG - Zeitpunkt der Erfüllung der Versorgungsleistung - Kein vorzeitiger Anspruch auf Schadensersatz i. H. des Rückkaufswerts
    Be­trAVG § 1b Abs. 2, § 2 Abs. 2, § 3, § 30f Abs.1; BGB § 187, § 188 Abs. 2 § 249 Abs. 1 § 280 Abs. 1
    1. Aus dem ar­beits­ver­trag­li­chen Ver­sor­gungs­verhält­nis er­gibt sich le­dig­lich die Pflicht der Ar­beit­ge­be­rin, dem Ar­beit­neh­mer ei­ne Be­triebs­ren­te i. H. der zu­ge­sag­ten Ver­sor­gung zu ver­schaf­fen. Die Ver­sor­gungs­ansprüche sind erst im Zeit­punkt des Ver­sor­gungs­falls zu erfüllen. Vor­her kann der Ver­sor­gungs­be­rech­tig­te...
    DB vom 05.02.2010 , Heft 05 , DB0343260 weiterlesen
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