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  • Betriebliche Altersversorgung

    Zu­sa­ge aus An­lass ei­nes Ar­beits­verhält­nis­ses als Vor­aus­set­zung für be­trieb­li­che Al­ters­ver­sor­gung

    Gleichgestellt ist die Zusage anlässlich eines arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnisses - Kein Versorgungscharakter einer ausschließlich Gesellschaftern erteilten Zusage - Sie wird vom Insolvenzschutz nicht erfasst
    Be­trAVG § 1 Abs. 1 Satz 1, § 17 Abs. 1 Satz 2
    1. Ei­ne Ver­sor­gungs­zu­sa­ge ist nur dann "aus An­lass" ei­nes Ar­beits­verhält­nis­ses oder Beschäfti­gungs­verhält­nis­ses i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 2 Be­trAVG er­teilt, wenn zwi­schen ihr und dem Ar­beits-/Beschäfti­gungs­verhält­nis ein ursäch­li­cher Zu­sam­men­hang be­steht. Er­for­der­lich ist ei­ne Kau­sa­litätsprüfung, die al­le Umstände des Ein­zel­falls berück­sich­tigt.
    2. Sagt ein Un­ter­neh­men al­len Ge­sell­schaf­tern und...
    DB vom 25.06.2010 , Heft 25 , DB0359235 weiterlesen
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