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Betriebliche Altersversorgung
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Insolvenzrecht
Voraussetzungen für eine Abtretung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag - Herausgabe des Versicherungsscheins an den Arbeitgeber - Anwendung und Fortführung der Rspr.
BetrAVG § 1; BGB §§ 952, 985, 307, 309 Nr. 13; InsO § 80 Abs. 1
1. Wird eine betriebliche Altersversorgung im Weg der Direktversicherung durchgeführt, ist zwischen der Rechtsbeziehung des Arbeitgebers zum Versicherer einerseits (Deckungsverhältnis) und zum Arbeitnehmer andererseits zu unterscheiden. Welche Rechte der Arbeitgeber gegenüber dem Versicherer geltend machen kann, richtet sich allein...
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Betriebliche Altersversorgung
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Insolvenzrecht
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Betriebsübergang
Insoweit Maßgeblichkeit des Versicherungsvertrags - Abstellen auf betriebsrentenrechtliche Wertungen - Insolvenzrechtliche Besonderheiten stehen im Ergebnis nicht entgegen - Keine andere Beurteilung aufgrund von Entscheidungen des BGH
BetrAVG § 1; BGB § 613a; InsO § 47; VVG § 159
1. Ob die Rechte aus einem Versicherungsvertrag zur Durchführung einer betrieblichen Altersversorgung in der Insolvenz des Arbeitgebers dem Arbeitnehmer oder der Masse zustehen, richtet sich danach, ob das Bezugsrecht nach den Regelungen im Versicherungsvertrag noch widerrufen werden kann. Nur wenn eine Widerrufsmöglichkeit besteht, stehen die Rechte...